Meine Leistungen für Sie
Ernährungsberatung
Ernährungstherapie
Themenabende
Referenten- / Dozententätigkeiten
Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist möglich.
Aufgrund der Ausbildung zur Staatlich geprüften Diätassistentin und der erworbenen Zusatzqualifikationen, bin ich eine von den Krankenkassen anerkannte Fachkraft.
Die Verordnung einer ernährungstherapeutischen Beratung durch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung kann daher im Rahmen des § 43 SGB V durch die Krankenkassen unterstützt werden.
Für eine Ernährungsberatung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Dennoch kann Sie im Rahmen des § 20 SGB V ebenfalls bezuschusst werden.
Das Formular für einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse, sowie einen Kostenvoranschlag lasse ich Ihnen bei Interesse gerne zukommen.
Bei zusätzlichen Fragen hierzu, informiere ich Sie gerne.